Eine Gesetzesänderung soll es Internetnutzern in Deutschland einfacher machen, Entschädigungen für langsames Internet zu erhalten. Trotz eines bestehenden Rechts auf Breitbandversorgung klagen viele weiter über unzureichende Verbindungen. Verbraucherschützer kritisieren, dass der Nachweis einer Minderleistung kompliziert und die Entschädigungsbeträge oft unklar und zu niedrig sind. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt: „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt, doch in der Realität kommen Verbraucher:innen nicht zu ihrem Recht.“
Eine neue Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) kann den Nutzern nun wenigstens eine Minderung von mindestens 10 Prozent der monatlichen Kosten bei einer unzureichenden Verbindung bieten. Doch die Verbraucherschützer fordern weiter eine klare Berechnungsmethode und einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro pro Monat, bis die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit erreicht ist. Aktuell steht Internetnutzern eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download zu. Genauere Informationen finden Sie hier.