Ein 49-jähriger Arbeitgeber aus Magdeburg steht wegen Schwarzarbeit in der Baubranche im Fokus der Justiz. Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies geschah in Folge der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle (Saale), die zwischen 2013 und 2017 feststellten, dass der Mann seine Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet hatte.
Zur Täuschung der Behörden verwendete er sogenannte Scheinfirmen, die lediglich der Rechnungsstellung und Bargeldrückzahlungen dienten. Illegale Praktiken, die den Sozialversicherungsträgern mehr als 200.000 Euro an Beitragsverlusten einbrachten. Die Hintergründe dieser Entscheidung verdeutlichen die Folgen von Schwarzarbeit und deren Kontrolle in der Region, laut Informationen von www.presseportal.de.