In Hamburg haben bereits über 540 Menschen Anträge auf Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags gestellt, bevor das neue Selbstbestimmungsgesetz am 1. November in Kraft tritt. Dieses Gesetz, das das bisherige Transsexuellengesetz ersetzt, soll es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtern, ihre Geschlechtsidentität selbstbestimmt zu wählen. Die Nachfrage nach den Änderungen ist hoch, mit den meisten Anträgen, jeweils 105, in den Standesämtern Nord und Mitte.
Die Beantragung erfordert die Vorlage eines Personalausweises sowie einer Geburtsurkunde und es fallen Gebühren von 35,50 Euro an, die bei mehreren Beurkundungen auf 55,50 Euro steigen. Kritiker, wie der CDU-Politiker André Trepoll, äußern Bedenken hinsichtlich mangelnder Meldepflichten nach der Änderung des Geschlechts, was potenziell zu Problemen in rechtlichen Angelegenheiten führen könnte. Fragen dazu, wie Behörden über solche Änderungen informiert werden, bleiben offen und erfordern dringende Klärung seitens der Regierung. www.merkur.de berichtet.