Die Klägerin einer aktuellen Auseinandersetzung am Verwaltungsgericht von Münster kritisiert das seit zwei Jahren geltende Finanzierungskonzept der Stadt Münster für die Kindertagespflege. Ihrer Meinung nach ist die Vergütung unzureichend, was besonders die Erstattung von Sachkosten für Spielsachen, Windeln sowie Fortbildungen und Ausflüge betrifft. Sie argumentiert, dass die Stadt in der Vergangenheit deutlich mehr gezahlt hat. Besonders umstritten ist der neu berechnete Anerkennungslohn, der ihrer Ansicht nach ebenfalls zu niedrig ausfällt.
Die entscheidende Urteilsverkündung steht heute, am 29. Oktober, an. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für zahlreiche andere Verfahren am Verwaltungsgericht haben, da insgesamt über 20 Klagen von Tagesmüttern anhängig sind. Der Ausgang dieses Prozesses wird mit Spannung erwartet, während die Klägerin darauf hofft, dass ihre Bedenken Gehör finden. Weitere Details zur Situation sind in einem Bericht auf www.antennemuenster.de nachzulesen.