Reisen

Raserei auf der Autobahn: Gericht erlaubt Tempo-Messung durch Nachfahren!

Ein Autofahrer raste auf der Autobahn mit unglaublichen 220 km/h – das Doppelte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h! Dank der Verfolgung durch die Polizei, die mithilfe eines nicht geeichten Tachometers eine Geschwindigkeitsmessung vornahm, wurde der Temposünder aufgehalten. Nach Abzug der gesetzlichen Messtoleranz verblieben dem Fahrer immer noch 176 km/h, was zu einer schweren Strafe führte: eine Geldbuße von satten 480 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied nun, dass die Polizei das Recht hatte, die Geschwindigkeit des Fahrers per Nachfahren zu messen, auch wenn das verwendete Gerät nicht geeicht war. Die Richter stellten klar, dass alle erforderlichen Voraussetzungen für eine zulässige Messung gegeben waren – eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung und klare Sichtverhältnisse machten diese Entscheidung möglich. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für weitere Verkehrsdelikte haben und setzt ein starkes Zeichen gegen rücksichtsloses Fahren. Mehr Details zu diesem Urteil können hier nachgelesen werden.

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