In Hamburg haben bereits über 540 Menschen Anträge zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens gestellt, bevor das neue Selbstbestimmungsgesetz am 1. November in Kraft tritt. Dieses Gesetz, das das alte Transsexuellengesetz ersetzt, ermöglicht es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, ihre Identität einfacher selbst zu bestimmen. Laut einer Anfrage des CDU-Abgeordneten André Trepoll haben die meisten Anträge in den Stadtteilen Nord und Mitte eingegangen, mit jeweils 105 Anträgen in diesen Bereichen.
Um eine Änderung des Geschlechtseintrags zu beantragen, müssen Anträge mindestens drei Monate im Voraus beim Standesamt eingereicht werden. Die Beurkundung erfordert die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und einer Geburtsurkunde, und die Gebühren liegen zwischen 35,50 und 55,50 Euro. Kritiker wie Trepoll äußern Bedenken hinsichtlich der fehlenden Mitteilungspflichten nach einer Änderung, was im Umgang mit Behörden und Gerichten problematisch sein könnte. Das neue Gesetz, das auch besonderen Schutz vor Zwangsouting bietet, erlaubt zudem eine Änderung des Geschlechtseintrags maximal einmal pro Jahr. Für weiterführende Informationen und Details ist ein Bericht auf www.merkur.de verfügbar.