Ein Krankenpfleger aus Winningen wurde vom Landgericht Koblenz wegen Mordes an einer schwer kranken Patientin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter bestätigten die Forderungen der Staatsanwaltschaft und stellten die „besondere Schwere der Schuld“ fest, was bedeutet, dass der Täter unter normalen Umständen nicht vorzeitig entlassen werden kann. Im Zentrum der Anklage steht der Vorwurf, die 2022 verstorbene Patientin in einer hilflosen Lage qualvoll zu behandeln und sie mehr als 17 Minuten vom Beatmungsgerät getrennt zu haben, was letztlich zu ihrem Tod führte. Die Staatsanwältin erklärte, der Angeklagte habe nicht gepflegt, sondern gequält.
Trotz der schweren Vorwürfe plädierte der Verteidiger auf fahrlässige Tötung und verwies auf Drogenabusus des 46-Jährigen, der angeblich seine Handlungen nicht immer kontrollieren konnte. Dies widersprach jedoch einem Expertenurteil. Der Pfleger entschuldigte sich während des Prozesses bei der Familie der Patientin, räumte ein, ihren Tod verschuldet zu haben, und wollte beteuern, dass er nicht beabsichtigt habe, dass sie stirbt. Die Patientin litt an ALS und war vollständig gelähmt, was ihre Kommunikationsfähigkeit stark einschränkte. Für detaillierte Informationen lohnt sich ein Blick in den Artikel auf www.swr.de.