Baden-Baden

Neue Regelung: So werden Flüchtlinge in Baden-Württemberg verteilt!

Am 29. Oktober 2024 tritt die überarbeitete Verordnung des Justizministeriums zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) in Kraft. Diese regelt vor allem die Verteilung von Geflüchteten zwischen Stadt- und Landkreisen und behält die Regelung bei, dass diese Verteilung nach Bevölkerungsschlüssel erfolgt. Neu ist, dass Stadt- und Landkreise mit einer Landeserstaufnahmeeinrichtung privilegiert werden können: Sie können von der Zuteilung in die vorläufige Unterbringung ganz oder teilweise ausgenommen werden. Dies soll die kommunalen Strukturen erheblich entlasten.

Die Berechnung dieser Privilegierung erfolgt nun auf Basis der geplanten Belegungszahl der Einrichtungen. So könnte beispielsweise eine Einrichtung mit einer Kapazität von 1.000 Personen die Aufnahmepflicht um 200 Personen jährlich senken. Ministerin Marion Gentges betont, dass dieser transparente Ansatz den Städten und Landkreisen mehr Planungssicherheit geben soll. Die Privilegierungen werden regelmäßig aktualisiert und beziehen sich nur auf die relevanten Standorte innerhalb der jeweiligen Kreise. Ein genauer Austausch mit den Kommunen wurde von Anfang an angestrebt, um die Akzeptanz der neuen Regelungen zu gewährleisten, wie Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek abschließend erklärt. Weitere Informationen finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.baden-wuerttemberg.de.

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