Eine 45-jährige Frau aus Thailand wurde vom Landgericht Schwerin wegen gewerbsmäßiger Schleusung von Ausländern zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie gestand, Arbeitsräume an illegal in Deutschland lebende Prostituierte aus Thailand vermietet zu haben. In insgesamt 34 Fällen stellte das Gericht fest, dass die Angeklagte wusste, dass diese Frauen illegal waren, und somit von ihrer Situation profitierte.
Die Wohnungen befanden sich in Städten wie Winsen an der Luhe, Marne, Hamburg und Schwerin, wobei die Verurteilte für jede Unterkunft wöchentlich 500 Euro einnahm. Obwohl sie ein Geständnis ablegte, bestritt sie, zusätzlich Geld aus den Einkünften der Prostituierten erhalten zu haben. Im Rahmen ihres Geständnisses wurde ihr eine maximale Freiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat in Aussicht gestellt, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich vier Jahre forderte. Das Urteil und die Hintergründe wurden von einem Gerichtssprecher nach der Verkündung erläutert laut www.ndr.de.