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Kreistag Neu-Ulm: Trachtenvereine dürfen endlich Förderanträge stellen!

Der Kreistag Neu-Ulm hat in seiner jüngsten Sitzung eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ab 2024 können jetzt auch Trachten- und Heimatvereine von der Investitionsförderung profitieren. Bisher war diese Förderung nur für Sport-, Schützen-, Chor- und Musikvereine vorgesehen. Der Beschluss folgt einem Antrag eines Trachtenvereins, der im Rahmen einer Härtefallregelung bereits Unterstützung erhalten hatte.

Im Landkreis Neu-Ulm gibt es aktuell vier Heimat- und Volkstrachtenvereine, die nun ebenfalls Anträge auf Investitionsförderung stellen können. Damit wird eine wichtige Lücke in den Förderrichtlinien geschlossen. Im Jahr 2024 plant der Landkreis, insgesamt sieben Vereine mit einem Antragsvolumen von etwa 25.500 Euro zu unterstützen, was die Entwicklung der Vereinslandschaft weiter stärken soll. Der Beschluss des Kreistags basiert auf Empfehlungen verschiedener Ausschüsse, darunter der Musikbeirat und der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Weitere Details zu diesem Thema finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.new-facts.eu.

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