In der Spuknacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween in Deutschland gefeiert, und die Polizei Bremerhaven ruft zur Vorsicht auf. Verkleidete Kinder ziehen umher, fordern Süßigkeiten und können bei nicht ausreichender Belohnung zu harmlosen Streichen greifen. Doch Achtung! Es gab bereits Fälle, in denen solche Streiche strafrechtliche Folgen hatten, wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde, wie durch Eierwerfen oder etwa das Einwickeln von Autos mit Toilettenpapier.
Die Konsequenzen sind klar: Sachbeschädigung kann mit hohen Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Eltern werden dringend gebeten, mit ihren Kindern über die Grenzen von Scherzen zu sprechen. Auch wer nur dabei ist, könnte für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden. Zudem sollten Autofahrer zukünftig besonders aufmerksam sein, denn viele Kinder könnten in der Dunkelheit schwer zu erkennen sein. Die Polizei Bremerhaven steht für unerwünschte Vorfälle jederzeit unter der Notrufnummer 110 zur Verfügung, sollte es zu gefährlichen Situationen kommen. Bleibt also sicher und genießt das Halloween! Weitere Informationen gibt es dazu auf www.presseportal.de.