In Rottenburg/Sigmaringen sorgt ein hitziger Streit um die Befangenheit von Stadträten für Aufsehen! Die beiden Fraktionsmitglieder Klaus Weber und Franziska Rauser, die sich leidenschaftlich für den Erhalt des Schlachtbetriebs einsetzen, sahen sich einem Befangenheitsantrag gegenüber. Ein CDU-Stadtrat hatte diesen Antrag gestellt, der mit 15 Stimmen dafür und 8 dagegen angenommen wurde. Die Stadtverwaltung unterstützte die Einschätzung der Befangenheit, doch das Tübinger Regierungspräsidium äußerte Bedenken.
Ein Gericht in Sigmaringen hat nun entschieden: Weber, einstiger Herausforderer von Oberbürgermeister Stephan Neher, steht nicht im Interessenkonflikt! Die Richter erklärten, dass es „nicht ansatzweise ersichtlich“ sei, dass persönliche Belange hier eine Rolle spielen. Die Stadtverwaltung plant, gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel einzulegen. Die Räte werden am 12. November über die Sanierung des Schlachthofs und die Befangenheit neu abstimmen. Sollte die Stadt gegen das Urteil handeln, wird das Regierungspräsidium die finale Entscheidung treffen. Weitere Informationen hierzu sind auf www.staatsanzeiger.de zu finden.