Georg Thiel, der als „GEZ-Rebell“ bekannt wurde, hat vor dem Amtsgericht Münster eine herbe Niederlage erlitten. Der Richter befand, dass Thiel im Sommer 2021 während seiner Erzwingungshaft einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt tätlich angegriffen hat. Trotz seines vehementen Bestreitens wurde Thiel zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt, da er wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt war.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die rechtlichen Probleme für Thiel weiter bestehen. Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, jedoch meldet www.borkenerzeitung.de, dass die Strafe nun in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgt.