Bayern hat die Wolfsgebiete aktualisiert! Mit der heutigen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt werden die neuen Grenzen im Schadensausgleichssystem offiziell bekannt gegeben. Die Regelung betrifft Gebiete, in denen die Präsenz von Wölfen so deutlich ist, dass Nutztierhalter bei Schäden Ausgleich fordern können. Besonders auffällig: Der Köschinger Forst wird nun erstmals als Wolfsgebiet ausgewiesen, während das Gebiet Zella-Rhön aufgrund fehlender Nachweise für standorttreue Wölfe gestrichen wurde.
Die Änderungen betreffen auch die Region Grafenwöhr, wo das Wolfsgebiet nach Nordwesten erweitert wurde. Ab dem 1. November 2024 müssen Nutztierhalter in den neu definierten Gebieten, wie im Köschinger Forst, geeignete Herdenschutzmaßnahmen wie wolfsabweisende Zäune ergreifen, um im Schadensfall Ansprüche geltend machen zu können. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät den betroffenen Haltern, sich frühzeitig über effektive Schutzmaßnahmen zu informieren, um ihre Tiere zu schützen und finanzielle Ausgleiche zu sichern. Weitere Informationen sind hier zu finden.