Kriminalität und Justiz

Süßes oder Saures: Sicherheitshinweise für die Halloween-Nacht!

Die Halloween-Nacht steht bevor, und viele Kinder und Jugendliche werden wieder von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu erbetteln und mit Streichen zu drohen. Doch Vorsicht: Nicht alle Streiche sind harmlos – einige können strafbar sein! Eltern sollten ihre Kinder darauf vorbereiten, dass Aktionen wie Eier werfen oder Böller in Briefkästen nicht nur unangebracht, sondern auch rechtlich verfolgt werden können.

Die Polizei rät dringend, Kinder nicht ohne Begleitung streifen zu lassen und sie über die möglichen Konsequenzen übler Streiche aufzuklären. Ein weiterer wichtiger Tipp für alle Halloween-Kinder: Sichtbarkeit ist wichtig! Taschenlampen sollten nicht fehlen, um sicher unterwegs zu sein. Autofahrer, die in dieser Nacht unterwegs sind, sollten ebenfalls Vorsicht walten lassen und Rücksicht auf die kleinen „Schreckgespenster“ nehmen. Zudem ist das Mitführen von echten oder täuschend echten Waffen strikt verboten und kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Bei Verdacht auf Straftaten ist es ratsam, sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu kontaktieren. Für mehr Informationen zu potenziellen Risiken und Sicherheitsmaßnahmen während Halloween, siehe www.presseportal.de.

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