In Magdeburg ist seit 2020 ein Beteiligungskonzept für Kinder und Jugendliche aktiv, das darauf abzielt, die jungen Bürger in Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen. Die Verwaltung betont, dass auch Fachkräfte durch dieses Konzept sensibilisiert werden sollen. Dieses Vorhaben stützt sich auf den 2018 überarbeiteten Paragraphen 80 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalts, der besagt, dass Kommunen verschiedene gesellschaftliche Gruppen, darunter Kinder und Jugendliche, angemessen in Planungen einbeziehen sollen.
Zusätzlich können sachkundige Einwohner in politische Prozesse eingebunden werden. Sie haben die Möglichkeit, in Ausschüsse wie Gemeinderäte oder Stadträte berufen zu werden, wo sie beratende Funktionen übernehmen. Diese Ehrenamtlichen dürfen jedoch nicht Teil einer Fraktion oder städtisch angestellt sein. Für weitere Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten steht das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt zur Verfügung, das einen Überblick über aktuelle Teilhabeverfahren auf Landes- und Kommunalebene bietet. Mehr dazu finden Sie in einem Bericht auf www.mdr.de.