Ein Drama, das die Metropole Kaiserslautern erschüttert: Eine junge Amerikanerin war der Meinung, dass sie nicht nur zuschauen wollte, sondern handelt. Was sich wie ein Action-Film anhört, ist jedoch die bittere Realität. Die 20-jährige Frau aus den USA wurde am Hauptbahnhof Kaiserslautern von einem 64-jährigen Mann aus Eritrea belästigt. Es war ein normaler Samstag, als der Mann der Frau auf einer Rolltreppe unerwartet an das Gesäß fasste. Heutzutage scheint für einige der Respekt vor anderen ein Fremdwort zu sein!
Apollo News berichtete, dass die couragierte Frau nicht lange nachdachte und ein Klappmesser zog, um sich selbst zu schützen. Die Situation eskalierte schnell: Nach einem hitzigen Wortgefecht in der Bahnhofsunterschicht machte die Amerikanerin Stichbewegungen Richtung des Mannes. Der 64-Jährige, überrascht von der Entschlossenheit der Frau, zog sich zunächst zurück. Doch als er ihren Arm griff, endete alles in einem dramatischen Stich ins Herz des Mannes, was schließlich zu seinem Tod führte. Die Frau, überwältigt von dem Geschehen, entfernte sich zunächst vom Ort des Geschehens, meldete sich jedoch freiwillig bei den Behörden in Landstuhl.
Staatsanwalt erhebt Anklage
Die Ermittlungen waren intensiv, basierend auf Videoaufnahmen und weiteren Beweismitteln, um die Absicht hinter der Tat der jungen Frau zu ergründen. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage – doch nicht wegen Mordes oder Totschlags! Warum? Laut Staatsanwalt gibt es keine Hinweise, dass die Frau den Mann töten wollte; sie habe lediglich Körperverletzung mit Todesfolge begangen. Ein Hoffnungsschimmer für all jene, die sich fragen, ob man sich in solchen Situationen überhaupt verteidigen darf!
Gerichtsverhandlung steht bevor
Nun wartet alles auf die Entscheidung der Jugendkammer am Landgericht Kaiserslautern, wie weiter verfahren wird. Laut einem Bericht von Bild sieht die Behörde inzwischen ein, dass die Tat nicht mit der Absicht vollbracht wurde, jemanden zu töten. Bedeutet das schließlich Milde für die junge Amerikanerin? Die Entscheidung liegt bei der Kammer, die den formellen Prozess einer möglichen Hauptverhandlung einleiten wird. Bis dahin bleibt die Beschuldigte auf freiem Fuß, nachdem sie zunächst in Untersuchungshaft saß. Ein Fall, der zeigt, dass Zivilcourage auch gefährlich werden kann, und erneut die Frage aufwirft, wie weit Notwehr in Deutschland gehen darf.