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Rückgang der Jagdwilderei in Rheinland-Pfalz: 130 Fälle im letzten Jahr registriert

Neues Jagdgesetz im Kreis Ahrweiler:

Im vergangenen Jahr wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 130 Fälle von Jagdwilderei registriert, was eine leichte Abnahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Besonders betroffen war der Kreis Kusel mit zwölf gemeldeten Fällen, während der Kreis Ahrweiler mit sechs Fällen den fünften Platz in Rheinland-Pfalz belegt. Diese Zahlen spiegeln jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Vorfälle wider, wie das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz betont: „Aufgrund der abgelegenen Tatorte und nächtlichen Tatzeiten wird das Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich als erheblich eingeschätzt.“

Die geplante Änderung des Landesjagdgesetzes sorgt für Diskussionen und Bedenken innerhalb der Jagdverbände. Ralf Schmidt, Vorsitzender der Kreisgruppe Ahrweiler im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, warnt vor einer erhöhten Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Neuregelungen könnten zu einer Zunahme von Wilderei und illegalen Jagdaktivitäten führen, was sowohl die Tierpopulation als auch die Bevölkerung gefährden könnte.

Experten weisen darauf hin, dass eine effektive Bekämpfung von Wilderei nicht nur strengere Gesetze erfordert, sondern auch eine verstärkte Überwachung und Aufklärung in der Bevölkerung. Durch gezielte Maßnahmen wie die Einrichtung von Wildkameras und die Durchführung von Informationskampagnen könnte das Risiko von Wilderei deutlich reduziert werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die geplante Gesetzesänderung tatsächlich auf die Wilderei-Situation im Kreis Ahrweiler und in Rheinland-Pfalz insgesamt auswirken wird. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, Jagdverbänden und der Bevölkerung wird entscheidend sein, um den Schutz der Tierwelt und die Sicherheit in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.

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