Erster Parlamentarischer Abend von AG-Teilhabe und ZNS-Stiftung am 2. Juli 2024 in Berlin
Berlin, 2. Juli 2024 – Am 2. Juli fand in Berlin der erste Parlamentarische Abend der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung (AG Teilhabe) und der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung statt. Das neue politische Dialog-Format knüpft an den erfolgreichen Nachsorgekongress an, der seit 2006 etabliert ist, und bringt die dort erarbeiteten Thesen in das politische Berlin.
An diesem Abend kamen rund 100 Gäste aus Politik und Gesellschaft in den Räumlichkeiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin-Mitte zusammen, um gemeinsam mit Betroffenen das Thema Teilhabe und Nachsorge für Menschen mit Schädelhirnverletzung zu diskutieren und näher zu beleuchten. Das Hauptziel war es, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Interessensverbänden für die Probleme und Einschränkungen von Menschen mit erworbenen Hirnverletzungen zu sensibilisieren.
In Deutschland leben derzeit rund 1.000.000 Menschen mit den dauerhaften Folgen einer Schädelhirnverletzung, und diese Zahl steigt jährlich um etwa 300.000 Menschen. Die Veranstaltung sollte dazu dienen, Erfahrungen und Erkenntnisse im Kontext der Gesellschaft zu erörtern und Möglichkeiten zur Verbesserung der Teilhabe zu finden. Statt nur Forderungen zu stellen, betonte Prof. Dr. Helga Seel, Mitglied des Kuratoriums der ZNS-Stiftung und ehemalige Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die Wichtigkeit eines Dialogs mit allen Beteiligten, um die Perspektiven und Anliegen aller Seiten zu verstehen.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wurde die aktuelle Situation von Menschen mit Schädelhirnverletzung erörtert. Unter den Diskussionsteilnehmern waren Prof. Dr. Edgar Franke (MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit), Jürgen Dusel (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen), Brigitte Gross (Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund), Thomas Haberl (Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, BAGüS), Takis Mehmet Ali (MdB), Kai Swoboda (stellvertretender Vorstandsvorsitzender IKK classic) und Dr. Annette Tabbara (Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Es wurde deutlich, dass es immer noch große Unterschiede hinsichtlich der Nachsorgeleistungen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen gibt, je nachdem welcher Leistungsträger zuständig ist. Außerdem wurde festgestellt, dass die Realisierung berechtigter Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern immer noch mit erheblichen Barrieren verbunden ist. Viele Betroffene erhalten daher nicht rechtzeitig und umfassend die ihnen zustehenden Leistungen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen häufig mit mehreren Einschränkungen gleichzeitig kämpfen müssen. Deshalb benötigen sie eine proaktive Beratung, Aufklärung über rehabilitative Maßnahmen und neurokompetente Unterstützung, die zwischen den Leistungsträgern abgestimmt ist. Es ist daher unverzichtbar, den in § 19 SGB IX verankerten Anspruch auf trägerübergreifende Teilhabeplanung umzusetzen.
Prof. Dr. Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Gesundheitsminister, betonte die Bedeutung des Dialogs mit allen Akteuren der Rehabilitation und Nachsorge für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Er setzt sich weiterhin dafür ein, die im BTHG festgelegten Möglichkeiten zu nutzen, um eine bestmögliche Teilhabe für diese Menschen zu gewährleisten.
Der erste Parlamentarische Abend von AG-Teilhabe und ZNS-Stiftung war ein großer Erfolg und zeigte, dass viel erreicht werden kann, wenn alle Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Diskussion hat verdeutlicht, dass es noch viel Verbesserungspotenzial gibt, um Menschen mit Schädelhirnverletzung die bestmögliche Teilhabe zu ermöglichen.
Bildnachweis: ZNS-Stiftung