HessenMainzMainz-Bingen

Neue Allgemeinverfügung unterzeichnet: Restriktionszone für ASP erweitert

Neuer Fund der Afrikanischen Schweinepest in Hessen

In einem unerwarteten Fund wurde die Afrikanische Schweinepest südlich der bisherigen Kernzone bei Rüsselsheim entdeckt. Zwei weitere Kadaver wurden bei Riedstadt-Leeheim und am Kühkopf im hessischen Ried gefunden. Diese Entdeckung hat dazu geführt, dass die neue Restriktionszone nun südwärts bis nach Friesenheim, Wintersheim und Weinolsheim ausgeweitet wurde.

Der Landkreis Mainz-Bingen ist nun ebenfalls von den Auswirkungen betroffen. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, spielen die Jäger in dieser Region eine entscheidende Rolle. Landrätin Dorothea Schäfer hat ihre Dankbarkeit für den engagierten Einsatz der Jägerschaft ausgedrückt. Mit Wärmebildkameras und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden wird das Gelände systematisch nach infizierten Wildschweinen durchsucht.

Die Restriktionszone sieht ein Jagdverbot und eine Anleinpflicht für Hunde vor. Besonders entlang des Rheins, wo Wildschweinpopulationen stark vertreten sind, sollte die Bevölkerung die Schutzzone meiden und Ruhe bewahren. Nur so können infizierte Tiere kontrolliert und isoliert werden.

Die Bevölkerung wird daher dringend gebeten, das Gebiet ruhig zu halten und Aktivitäten wie Radfahren oder Spazierengehen zu unterlassen. Jegliche Art von Lärm, der die Tiere aufschrecken könnte, sollte vermieden werden. Ferner gilt eine Anleinpflicht für Hunde und ein Verbot von Essensresten in der Zone, da infizierte Nahrung die weitere Verbreitung des Virus begünstigen könnte.

Die restlichen Gebiete des Landkreises Mainz-Bingen sind derzeit noch nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Die Maßnahmen und Suche nach infizierten Tieren werden jedoch fortgesetzt, um eine schnelle Eindämmung der Krankheit zu gewährleisten. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, aktiv zur Prävention der weiteren Ausbreitung beizutragen.

  • Es besteht Jagdverbot in der Restriktionszone.
  • Anleinpflicht für Hunde in allen betroffenen Gebieten.
  • Vermeidung von Lärm und Aktivitäten, die Wildschweine vertreiben könnten.
  • Die Schutzzone entlang des Rheins sollte gemieden werden.
  • Keine Essensreste liegen lassen, um die Tiere nicht anzulocken.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und den aktuellen Maßnahmen können auf der offiziellen Website des Landkreises eingesehen werden.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"