Paderborn: Mutmaßlicher Geschädigter bleibt unauffindbar
Ein aktueller Fall beschäftigt die 1. große Strafkammer des Paderborner Landgerichts, in dem zwei Angeklagte wegen schweren Raubes vor Gericht stehen. Doch die Herausforderung für das Gericht besteht darin, eine Straftat aufzuklären, obwohl der vermeintliche Geschädigte keinerlei Interesse zeigt.
Der Vorfall ereignete sich Anfang des Jahres 2023, als die beiden Männer im Alter von 44 und 47 Jahren einen Ukrainer in einer örtlichen Sparkasse attackierten. Sie sollen ihn verprügelt, getreten und beraubt haben, nachdem er sich weigerte, am Geldautomaten Geld abzuheben. Der Ukrainer erlitt dabei erhebliche Verletzungen, was zu einer massiven Schwellung um sein Auge führte.
Interessanterweise war der mutmaßliche Geschädigte auch an den Prozesstagen nicht erschienen, um eine Zeugenaussage zu machen. Trotz intensiven Bemühungen des Gerichts war der Ukrainer unauffindbar und reagierte nicht auf Anrufe oder Nachrichten. Es wird vermutet, dass er möglicherweise nicht mehr in Deutschland ist und somit als unerreichbar gilt. Aufgrund dessen wird auf seine Vernehmung verzichtet.
Die Verteidigung des 44-jährigen Angeklagten widersprach der Verwertung von Videoaufzeichnungen aus der Sparkasse, da diese versuchten, die notwendige Vernehmung des Ukrainers zu umgehen.
Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt, und das Gericht steht vor der Herausforderung, trotz der Abwesenheit des mutmaßlichen Opfers eine gerechte Entscheidung zu treffen.