Neue Erkenntnisse im Fall Kezhia: Tino B. endgültig im Gefängnis
Ein lang erwarteter Entscheidung wurde im Fall des Mordes an der 19-jährigen Kezhia getroffen, als der Bundesgerichtshof in Leipzig die Berufung von Tino B. als „unbegründet“ ablehnte. Somit ist das Urteil gegen den 45-Jährigen rechtskräftig, und eine Neuverhandlung ist ausgeschlossen.
Nachdem Tino B. am 29. Januar 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, kann er nun von der Untersuchungshaft ins reguläre Gefängnis verlegt werden, um seine Strafe von zunächst 15 Jahren anzutreten. Darüber hinaus plant sein Anwalt, die zivilrechtlichen Ansprüche für die Familie des Opfers geltend zu machen.
Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde Tino B. zu zusätzlichen Zahlungen verurteilt. Er muss 40.000 Euro Schmerzensgeld an Kezhias Hinterbliebene sowie 6000 Euro für die Beerdigungskosten zahlen.
Der Mord an Kezhia hatte die Gemeinde Klötze und ganz Deutschland erschüttert, als Tino B. nachgewiesen wurde, die junge Frau am 4. März 2023 mit über 30 Messerstichen getötet, ihre Leiche verbrannt und verscharrt zu haben. Trotz des Versuchs der Verteidigung, die Mitschuld des Opfers geltend zu machen, wurde der Angeklagte wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dieser tragische Fall zeigt die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung und auch die Wichtigkeit, Opfer von Gewalttaten angemessen zu entschädigen. Die Entscheidung des Gerichts trägt hoffentlich dazu bei, Gerechtigkeit für Kezhia und ihre Familie zu schaffen.