Neue Richtlinien bei der Prüfung von Waffenerlaubnissen bei Parteimitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in politischen Parteien kann nun in Bayern als potenzieller Anlass für eine Prüfung der Waffenerlaubnis dienen. Das bayerische Innenministerium hat klargestellt, dass eine Parteimitgliedschaft „gegebenenfalls als Indiz gewertet werden kann, das eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechtfertigt“. Diese Zuverlässigkeit ist entscheidend für den Erhalt oder den Erwerb eines Waffenscheins.
Es wird jedoch betont, dass Behörden nicht automatisch davon ausgehen sollten, dass AfD-Mitglieder diese Anforderung nicht erfüllen. Trotz des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gegen die Partei in Bayern durch den Verfassungsschutz, haben Verwaltungsgerichte bisher uneinheitlich entschieden, ob dieser Verdacht ausreicht, um die Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedern anzunehmen.
Einige Gerichte, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, fordern eine eindeutige Feststellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen durch die Vereinigung, während das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Verdacht allein als ausreichend ansieht. Dies führte zur Ablehnung von Klagen zweier AfD-Mitglieder, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen wurde.
Vielfalt der Positionen innerhalb der AfD
Das bayerische Innenministerium hebt hervor, dass innerhalb der AfD eine Vielzahl unterschiedlicher politischer Positionen vertreten wird. Aufgrund dieser Diversität kann derzeit nur dann von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausgegangen werden, wenn ein Mitglied sich aktiv verfassungsfeindlich engagiert.
Es wurde offenbart, dass im Jahr 2023 insgesamt 26 Personen in Bayern, die der rechtsextremen Szene angehören, die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wurde. Unter ihnen befanden sich auch Parteimitglieder, die in den Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten geraten waren. Ob dies aufgrund der Parteimitgliedschaft allein geschah oder aufgrund zusätzlicher Betätigungen, wird jedoch nicht dokumentiert.