DüsseldorfHamburgKriminalität und Justiz

Bundespolizei verhaftet 43-Jährigen am Flughafen Düsseldorf und zieht Geldstrafe ein: Haftbefehl wegen Verstoß gegen Ordnungswidrigkeitengesetz

Verurteilter Montenegriner entgeht Haft am Flughafen Düsseldorf

Ein 43-jähriger Mann aus Montenegro entging gestern Morgen am Flughafen Düsseldorf knapp einer drohenden Haftstrafe. Die Bundespolizei kontrollierte den Staatsangehörigen, der einen Flug nach Tivat antreten wollte. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen hatte, da der Mann bereits im Dezember 2023 verurteilt worden war.

Der Montenegriner konnte jedoch seinen Flug antreten, nachdem er vor Ort eine Geldstrafe in Höhe von 1.760 Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Dadurch vermied er eine drohende Erzwingungshaft von 30 Tagen.

Diese Entwicklung wirft Fragen auf, wie effektiv die Vollstreckung von Haftbefehlen im grenzüberschreitenden Verkehr gehandhabt wird. Insbesondere im Hinblick auf die problemlose Abwicklung der Geldstrafe am Flughafen stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der bestehenden Haftbefehle im europäischen Raum.

Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Fälle in Zukunft vermehrt auftreten werden und ob dies zu einer Überarbeitung der Verfahren und Kontrollmechanismen führen wird, um die reibungslose Vollstreckung von Haftbefehlen zu gewährleisten.

NAG

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