Gerichtsstandortsstärkungsgesetz: Neue Ära für Wirtschaftsstreitigkeiten
Die Verabschiedung des Justizstandortsstärkungsgesetzes markiert einen entscheidenden Wendepunkt für Hamburgs Rechtswesen. Die Schaffung eines Commercial Courts am Hanseatischen Oberlandesgericht sowie Commercial Chambers am Landgericht signalisiert einen bedeutenden Schritt, um den Standort Hamburg als internationale Anlaufstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten zu etablieren.
Unter der Federführung von Senatorin Anna Gallina für Justiz und Verbraucherschutz wird Hamburg’s Justizlandschaft erweitert und noch attraktiver gestaltet. Die Schaffung von drei Senaten am Hanseatischen Oberlandesgericht, besetzt mit erfahrenen Richterinnen und Richtern aus spezialisierten Fachbereichen, unterstreicht das Streben nach Exzellenz und Effizienz in der Rechtsprechung.
Mit dem Commercial Court wird Hamburg nicht nur national, sondern auch international konkurrenzfähig. Die Möglichkeit, Wirtschaftsstreitigkeiten in kürzerer Zeit und auf Englisch abzuwickeln, eröffnet Unternehmen neue Perspektiven und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstandort Hamburg.
Die Initiative des Hanseatischen Oberlandesgerichts, spezialisierte Gerichtsstrukturen zu schaffen, zeigt deutlich das Bestreben, den Bedürfnissen unterschiedlicher Parteien bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten gerecht zu werden. Der Commercial Court wird nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Hamburg als internationalen Wirtschaftsstandort festigen und weiterentwickeln.
Der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Dr. Marc Tully, betont die Vorteile des neuen Gerichtssystems: „Die Einrichtung von drei modernen Spezialsenaten als Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht wird Hamburg als Rechtsstandort für große internationale Wirtschaftsstreitverfahren noch attraktiver machen. Mit unabhängigen Richterinnen und Richtern sowie effizienten Verfahren auf Englisch setzen wir starke Maßstäbe in der internationalen Rechtsprechung.“
– NAG