Bundesrat stimmt für festen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Straßenverkehr
Die kontinuierliche Diskussion um den Umgang mit Cannabis am Steuer hat zu neuen Vorschriften geführt, die die Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland beachten müssen. Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das einen festen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut festlegt – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Besonders strenge Regelungen gelten für Fahranfänger und Personen, die Cannabis und Alkohol konsumieren. Diese neuen Bestimmungen sollen nach der Verkündung des Gesetzes voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.
Nachdem der private Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene seit dem 1. April unter bestimmten Voraussetzungen legal sind, wird nun auch der Bereich des Straßenverkehrs angepasst. Bisher drohten Konsequenzen bereits bei dem Nachweis von 1 Nanogramm THC. Experten hatten 2022 bereits auf dem Verkehrsgerichtstag betont, dass dieser Wert zu niedrig sei und viele Fahrer bestraft würden, obwohl keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit vorliege.
Mit dem neuen Gesetz gilt nun: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Wenn zusätzlich Alkohol konsumiert wurde, kann dies zu einer Geldstrafe von 1000 Euro führen. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot während der zweijährigen Probezeit – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt nicht. Verstöße werden in der Regel mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
– NAG