SchleswigSchleswig-Holstein

Geschlechtersensibles Urteil: Gendersternchen in Stellenanzeigen nicht diskriminierend

Neue Regelung zur geschlechtersensiblen Sprache in Stellenausschreibungen

Die Verwendung des Gendersternchens (*) in Stellenanzeigen wurde kürzlich vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (3 Sa 37 öD/21) als nicht diskriminierend beurteilt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen Geschlechtervielfalt in ihren Ausschreibungen berücksichtigen.

Warum ist diese Entscheidung wichtig?

Die Verwendung des Gendersternchens zielt darauf ab, eine inklusive Sprache zu fördern und sicherzustellen, dass sich alle Bewerber unabhängig von ihrem Geschlecht willkommen fühlen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit dem Ziel, Diskriminierung zu vermeiden und die Vielfalt der Geschlechter sichtbar zu machen.

Entscheidungsgründe des Gerichts

Der vorliegende Fall beinhaltete eine Klage einer schwerbehinderten und zweigeschlechtlich geborenen Person, die sich aufgrund ihrer Geschlechtsidentität bei einer Bewerbung benachteiligt fühlte.
Die Klägerin hatte sich auf eine Stelle im Bereich „Teilhabe und Eingliederung“ des Kreissozialamtes beworben, in der explizit nach schwerbehinderten Bewerber*innen gesucht wurde. Obwohl die Klägerin über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügte, wurde sie nicht für ein Vorstellungsgespräch ausgewählt.

In erster Instanz wurde der Klägerin eine Entschädigung wegen fehlerhafter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zugesprochen. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wurde jedoch abgelehnt.

Neue Perspektive des Landesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied in der Berufung, dass die Verwendung des Gendersternchens in der Stellenausschreibung nicht diskriminierend sei. Die Formulierung „schwerbehinderte Bewerber*innen“ wurde ebenfalls als geschlechtsneutral eingestuft und dient der Förderung einer sensiblen und diskriminierungsfreien Sprache.

Fazit

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestätigt die zunehmende Bedeutung geschlechtersensibler Sprache in Arbeitskontexten. Unternehmen werden ermutigt, ihre Stellenanzeigen entsprechend anzupassen, um Diskriminierung zu vermeiden und Diversität zu fördern.

NAG

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