Neue Gesetzesinitiative sorgt für Diskussionen um THC-Grenzwert
Innenminister Michael Stübgen äußerte scharfe Kritik an der Einführung eines THC-Grenzwerts in der Straßenverkehrsordnung. Die Bundesregierung plant, das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von THC erst bei einem Wert von 3,5 ng/ml oder höher im Blutserum als ordnungswidrig zu betrachten.
Stübgen argumentiert, dass die Gesetzesänderung schwerwiegende Probleme mit sich bringt. Zum einen sei ein zuverlässiger Vortest, der den neuen Grenzwert anzeigen kann, derzeit nicht verfügbar und auch in Zukunft nicht zu erwarten. Dies würde die Handlungsfähigkeit der Polizei bei Verkehrskontrollen erheblich einschränken. Zum anderen sieht der Innenminister das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten die Auswirkungen von Cannabis nicht angemessen einschätzen, was zu einem erhöhten Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer führe. Stübgen wirft der Bundesregierung vor, die Interessen der Cannabiskonsumenten über die Sicherheit und den Rechtsstaat zu stellen.
Die Initiative steht zudem im Widerspruch zur Vision Zero, einer von Deutschland unterstützten Initiative, die zum Ziel hat, keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu haben. Stübgen fordert daher eine Überarbeitung des Gesetzes und eine Neuausrichtung der Prioritäten im Sinne der Verkehrssicherheit.
Die Diskussionen um den THC-Grenzwert zeigen, wie wichtig es ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig die individuellen Bedürfnisse der Bürger zu respektieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen letztendlich ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
– NAG