Rechtsanwalt verurteilt wegen übler Nachrede – Ein Fall von Rechtsstreit und Amtsgerichtsverhandlung
Ein aktueller Fall aus Nordrhein-Westfalen sorgt für Aufsehen: Ein Rechtsanwalt wurde vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Der Grund: üble Nachrede gegen zwei Richterinnen.
Schießübungen auf der Rheinkniebrücke – Eine kuriose Vorgeschichte
Der besagte Anwalt hatte im Mai 2019 Schießübungen mit einer Schreckschusspistole auf der Rheinkniebrücke in Düsseldorf veranstaltet. Dies führte zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Doch der Anwalt legte Widerspruch ein und erreichte eine Reduzierung auf 7.000 Euro in zweiter Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf.
Der Rechtsstreit eskaliert – Vorwürfe der falschen Verdächtigung und Verleumdung
Im aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf argumentierte der Verteidiger des Anwalts, dass die Strafe überzogen sei. Der Beschuldigte selbst behauptete, dass die Richterinnen ihn aufgrund feministischer Motive und seines Geschlechts unrechtmäßig verurteilt hätten. Die Richterinnen wiederum sahen in seinen Äußerungen eine Verleumdung und falsche Beschuldigung.
Ein milderes Urteil, aber keine endgültige Lösung
Ursprünglich drohte dem Anwalt eine Strafe von insgesamt 18.000 Euro wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung. Das Amtsgericht entschied letztendlich auf 1.600 Euro wegen übler Nachrede. Die Frage, ob der Rechtsstreit damit beendet ist, bleibt offen. Die Staatsanwältin forderte 7.200 Euro Strafe, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Die Zukunft des Falls bleibt ungewiss.
Quellen: WDR-Reporter vor Ort, Amtsgericht Düsseldorf
– NAG