Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle 2024: Neue Unterhaltsregelungen und Beitragsanpassungen

Neue Unterhaltsregeln für Eltern im Jahr 2024

Das Jahr 2024 bringt einige Änderungen bei den Unterhaltszahlungen für Kinder mit sich. Die Düsseldorfer Tabelle 2024 legt die neuen Mindestbeträge fest, die Eltern monatlich für den Unterhalt ihrer Kinder zahlen müssen. Diese Anpassungen sind wichtig für viele Familien, um sicherzustellen, dass das Existenzminimum der Kinder gewährleistet ist.

Unterstützung für Alleinerziehende: Höhere Unterhaltszahlungen

Die aktuelle Tabelle zeigt, dass die Beträge je nach Einkommensstufe und Alter des Kindes variieren. Zum Beispiel liegt der Mindestbedarf für Kinder bis zum fünften Lebensjahr bei einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro bei 480 Euro. Für ältere Kinder steigen die Beträge entsprechend an, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse gedeckt sind.


Einkommensstufe 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre Ab 18 Jahren
Bis 2.100 € 480€ 551€ 645€ 689€
2.101€ bis 2.500€ 504€ 579€ 678€ 724€

Kindergeld und Unterhalt: Hier ist die Anrechnung wichtig

Bei den Unterhaltszahlungen wird auch das Kindergeld berücksichtigt. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit wird die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhaltsbetrag angerechnet. Danach wird der gesamte Betrag angerechnet. Für das Jahr 2024 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind.


Einkommensstufe 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre Ab 18 Jahren
Bis 2.100€ 355€ 426€ 520€ 439€
2.101 bis 2.500€ 379€ 454€ 553€ 474€

Steuerliche Entlastung für Eltern

Die Unterhaltszahlungen können auch steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Steuererklärung wird der Kinderunterhalt als außergewöhnliche Belastung eingetragen. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser steuerlichen Entlastung zu profitieren. Es ist wichtig, die Auswirkungen des Unterhalts auf die Steuerlast zu verstehen, um die finanzielle Planung im Blick zu behalten.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"