DeutschlandNordrhein-WestfalenPolitik

Neues Gesetz zur Organtransplantation: Widerstand gegen Widerspruchslösung

Neuer Gesetzesentwurf zur Organspende in Deutschland

Die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden sorgt für Diskussionen im Bundesrat. Durch eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen wurde am 5. Juli 2024 eine Gesetzesinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden mit großer Mehrheit verabschiedet. Diese Initiative zielt darauf ab, dass zukünftig alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland grundsätzlich als potenzielle Organspender gelten, sofern sie dem nicht explizit widersprechen.

Warum ist die Initiative wichtig?

Die Mehrheit der Bevölkerung steht der Organspende positiv gegenüber. Dennoch besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der gespendeten Organe und der Anzahl der Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Zum Jahresende 2023 warteten bundesweit fast 8.400 Patienten auf ein Spenderorgan, während im selben Jahr nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet wurden. Diese Problematik zeigt sich auch in den Zahlen für Nordrhein-Westfalen, wo über 1.800 Menschen auf ein Spenderorgan warten, während nur 965 Organe von 166 Personen gespendet wurden.

Initiative für mehr Organspendebereitschaft

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass es in Deutschland nicht an Menschen mangelt, die bereit sind, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden, sondern vielmehr an einer fehlenden Dokumentation dieser Bereitschaft. Die Einführung der Widerspruchslösung soll dazu beitragen, dieses Problem zu adressieren und mehr Leben zu retten.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf?

Der Gesetzesentwurf umfasst mehrere wichtige Punkte, darunter die grundlegende Annahme, dass jeder Mensch grundsätzlich als potenzieller Organspender gilt, es sei denn, es liegt ein expliziter Widerspruch vor. Der Widerspruch kann auf verschiedenen Wegen dokumentiert werden, einschließlich eines Organ­spende­ausweises oder mündlich gegenüber Angehörigen.

Während die Widerspruchslösung noch nicht in Kraft getreten ist, soll eine kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung sicherstellen, dass alle Menschen selbst bestimmt über eine mögliche Organspende entscheiden können. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass bei Verstorbenen, die nicht in der Lage waren, die Tragweite einer Organspende zu erkennen, eine Organspende unzulässig ist.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"