Kriminalität und JustizLeer

Verletzung der Privatsphäre: Mann zu einem Jahr Gefängnis verurteilt für das Ausspionieren der WhatsApp-Nachrichten seiner Frau

Ein Mann erhält eine Haftstrafe von einem Jahr, nachdem er das Handy seiner Frau ohne Erlaubnis genommen und ihre WhatsApp-Nachrichten, Social-Media-Profile und Bilder gelesen hat

Ein Mann wurde von der Audiencia Provincial de Madrid zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er das Telefon seiner Frau ohne deren Erlaubnis genommen und ihre WhatsApp-Nachrichten, Social-Media-Profile und Fotos gelesen hat. Das Urteil des Strafgerichts, datiert vom 2. Juni 2023, hat bewiesen, dass der Angeklagte eine Straftat der Entdeckung und Weitergabe von Geheimnissen begangen hat.

Der Angeklagte, ein erwachsener spanischer Staatsbürger ohne Vorstrafen, ist mit dem Opfer verheiratet und hat mit ihr ein gemeinsames Kind. Im Sommer 2022, als die Ehebeziehung in einem deteriorierten Zustand war und das Opfer ihre Absicht äußerte, sich zu trennen, begann der Angeklagte, sie zu belästigen und zu kontrollieren.

In diesem Kontext nahm er ohne Erlaubnis ihr Telefon, änderte das Passwort und las ihre WhatsApp-Nachrichten, durchforstete ihre Social-Media-Profile und untersuchte ihre Fotos. Während einer Reise nach Frankreich im August 2022 erlaubte er ihr nur zeitweise, das Telefon zu benutzen, und nahm es dann wieder an sich. Später musste das Opfer ihr Telefon und ihre SIM-Karte wechseln.

Die Audiencia Provincial bestätigte das Urteil des Strafgerichts und betonte die Verletzung der Privatsphäre und des Rechts auf Intimität des Opfers, was ein Verbrechen der Entdeckung von Geheimnissen darstellt, gemäß dem spanischen Strafgesetzbuch. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft und 12 Monaten Geldstrafe mit einer täglichen Rate von sechs Euro verurteilt, was insgesamt 2.160 Euro ergibt. Außerdem wurde ihm untersagt, sich dem Opfer weniger als 500 Meter zu nähern und sich während zwei Jahren mit ihr zu verständigen.

Neben dem Verbrechen der Entdeckung von Geheimnissen wurde der Angeklagte auch wegen einer leichten Verleumdung im Bereich häuslicher Gewalt verurteilt. Das Gericht berücksichtigte eine Nachricht, die der Angeklagte am 23. Oktober 2023 gesendet hatte, in der er das Opfer schwer beleidigte. Für dieses Vergehen wurde ihm eine Strafe von zehn Tagen dauernder Aufenthaltsortüberwachung auferlegt und es wurde ihm verboten, sich sechs Monate lang dem Opfer zu nähern und mit ihm zu kommunizieren.

Die Audiencia Provincial wies den Einspruch der Vertretung des Staatsanwalts zurück, dem sich sowohl der Angeklagte als auch das Opfer angeschlossen hatten. Dieser Einspruch forderte die Aufhebung des Urteils und die Bewertung der Umstände, die die kriminelle Verantwortung beeinflussen könnten. Allerdings lehnte die Audiencia Provincial den Einspruch ab und wies darauf hin, dass nicht alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um mögliche Versäumnisse im ursprünglichen Urteil zu beheben.

Die Audiencia Provincial de Madrid bestätigte die Verurteilung des Angeklagten und betonte die Bedeutung der Achtung der Privatsphäre und Intimität in persönlichen Beziehungen. Das nicht autorisierte Lesen von Nachrichten und das Aneignen des Telefons seiner Frau stellt eine ernsthafte Verletzung dieser Rechte dar und rechtfertigt vollständig die verhängte Strafe.

NAG

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