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Neue Regeln für GEZ-Gebühren: Wer kann sich von der Zahlung befreien lassen?

Die GEZ-Gebühr ist für viele Haushalte in Deutschland ein monatlicher Geldbetrag, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlt werden muss. Doch nicht alle Bürger sind dazu verpflichtet, diese Gebühr zu entrichten. Es gibt Ausnahmen, die es Tausenden von Menschen ermöglichen, von dieser Zahlung befreit zu werden.

Der Solidaritätscharakter der Rundfunkgebühr

Die Rundfunkgebühr basiert auf einem Solidarmodell, bei dem alle Bürger, Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren können. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die Finanzierung des Rundfunks breit getragen wird und die Vielfalt der Inhalte gewährleistet bleibt.

Neue Ausnahme bei Katastrophenfällen

Ein aktueller Schritt zur Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten betrifft Bürger, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Infolge schwerer Unwetter und Überschwemmungen in Süddeutschland (Bayern) wurde in vielen Regionen der Katastrophenfall ausgerufen. Als Reaktion darauf können die Bewohner dieser Gebiete eine Abmeldung der GEZ-Gebühr beantragen.

Beantragung der Befreiung

Um eine Ausnahme von der GEZ-Gebühr zu erhalten, können Bürger mit den entsprechenden Nachweisen den Antrag online stellen. Dies gilt nicht nur für traditionelle Befreiungsgründe, sondern auch für Katastrophenfälle. Die Abmeldung wird vom Beitragsservice anhand behördlicher Informationen geprüft und gilt zunächst für sechs Monate. Bei vollständiger Zerstörung des Wohnhauses ist eine dauerhafte Abmeldung möglich.

Der Antrag für die Sonder-Abmeldung ist online verfügbar und kann bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Rückwirkende Befreiungen sind ebenfalls möglich, und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gründe für eine Befreiung

Bürger, die Leistungen wie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Ausbildungsunterstützung oder Blindenhilfe erhalten, haben ebenfalls die Möglichkeit, von der GEZ-Gebühr befreit zu werden. Durch die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten in Katastrophenfällen wird eine weitere Flexibilität geschaffen, um finanzielle Belastungen in herausfordernden Situationen zu reduzieren.

NAG

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