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Neues Gesetz in Bremen: Bettelverbot in der Außengastronomie – Kontroverse Meinungen

Neue Regelungen in Bremen: Betteln in der Öffentlichkeit eingeschränkt

In Bremen hat die rot-grün-rote Regierung eine neue Maßnahme gegen das Betteln in der Öffentlichkeit beschlossen. Besonders betroffen sind dabei die Außengastronomiebereiche, in denen Gäste nicht mehr angesprochen werden dürfen.

Die Änderung des Ortsgesetzes, die am 18. Juni von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet wurde, soll das sogenannte „aufdringliche und aggressive Betteln“ unterbinden. Dabei ist es nun verboten, Menschen beim Betteln anzufassen, zu bedrängen oder festzuhalten. Auch wiederholtes Nachfragen nach Geld, nach bereits abgelehnten Spenden, ist nicht mehr erlaubt. Das Betteln auf den Außenflächen von Gastronomiebetrieben ist nur gestattet, wenn es von den Betreibern ausdrücklich erlaubt wird.

Ebenso wird aktives Betteln in Bussen und Bahnen sowie jegliche Behinderung des Fuß- und Straßenverkehrs als Ordnungswidrigkeit angesehen. Bereits zuvor war das Betteln von und mit Kindern in Bremen verboten, ebenso wie das sogenannte „bandenmäßige Betteln“.

Die Gesetzesvorlage des Senats betont, dass die Polizei und das Ordnungsamt in den letzten Jahren einen Anstieg des aufdringlichen Bettelns festgestellt haben. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten sich über die Situation beschwert. Die neuen Maßnahmen wurden auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband begrüßt, da die Zustände als nicht mehr tragbar empfunden wurden.

Gegner der neuen Regelungen argumentieren, dass sie vor allem in der Außengastronomie dazu führen, dass Betteln fast unmöglich wird. Das könnte die Probleme der Betroffenen nur verlagern, statt sie zu lösen. Der Verein Innere Mission schlägt vor, niedrigschwellige Arbeitsangebote zu schaffen, damit Menschen ohne viel Bürokratie ein paar Euro verdienen können.

Die Entscheidungen in Bremen reihen sich in einen Trend ein, bei dem immer häufiger Maßnahmen gegen hilfsbedürftige Menschen ergriffen werden. Ähnliche Verbote gibt es auch in anderen Städten wie Essen und Krefeld. Die Frage, ob Betteln ein Grundrecht ist, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Fest steht jedoch, dass die Bettelverbote vor allem diejenigen treffen, die ohnehin wenig besitzen und nun zusätzlich in Bremen mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro belegt werden.

Die Zustimmung der Linkspartei zu den neuen Regelungen stößt auf Kritik, da sie als Partei, die sich für soziale Fragen einsetzt, unerwartet erscheint. Auch die Grünen, die ebenfalls für das Gesetz gestimmt haben, sehen sich mit Widerspruch konfrontiert. Ein Mitglied der Partei ist aus Protest ausgetreten und betont, dass das Verbot die Privilegien einer wohlhabenden Klasse schützt, die sich teure Mahlzeiten leisten kann, während sie die Armut, die sie mitverursacht, ignoriert.

NAG

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