Medien-Info: Bundesrat verpasst Chance auf Verbesserungen im Postgesetz
Der Bundesrat hat bei seinen Entschließungen zum am 5. Juli 2024 gebilligten Postgesetz wichtige Gelegenheiten zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und zur Bewältigung der Probleme mit prekären Arbeitsverhältnissen verstreichen lassen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußerte ihre Enttäuschung über die Entscheidungen der Länderkammer.
Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, erklärte, dass es enttäuschend sei, dass der Bundesrat weder ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche noch die Festlegung einer 20-Kilo-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung gefordert hat. Laut Kocsis sei ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ein bewährter Ansatz, ähnlich wie im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft.
Im Hinblick auf die 20-Kilo-Grenze forderte Kocsis den Bundesarbeitsminister dazu auf, in der entsprechenden Verordnung festzulegen, dass eine Sackkarre kein geeignetes Hilfsmittel sei, um Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm in der Ein-Personen-Zustellung zu befördern. Dadurch könnte die 20-Kilo-Grenze effektiv eingeführt werden. Kocsis betonte, dass die Arbeit des Paketzustellens eine körperlich schwere Tätigkeit bleibe und die Bundesregierung sicherstellen müsse, dass dies nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten geht.
Die geplanten Regelungen im Postgesetz zum Universaldienst wurden von Kocsis begrüßt. Sie betonte die Bedeutung der langfristigen Sicherung der Finanzierung von Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wichtig sind. Dadurch würden tarifliche und mitbestimmte Arbeitsplätze dauerhaft geschützt.
Der Bundesrat hat mit seinen Entschließungen zum Postgesetz die Chance verpasst, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern und den Problemen mit prekärer Beschäftigung in der Branche entgegenzuwirken. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesarbeitsminister auf die Forderungen von ver.di reagieren wird.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
– NAG