Neue EU-Verordnung macht Assistenzsysteme in Neufahrzeugen obligatorisch
Am 7. Juli 2024 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die vorschreibt, dass alle Neuwagen mit verschiedenen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein müssen. Diese Maßnahme steht im Kontext der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen, die laut einer EU-Statistik zu 95 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind.
Durch die verpflichtende Einführung von Assistenzsystemen wie dem Notbremsassistent, dem Spurhalteassistent und dem Müdigkeitswarner sollen bis 2038 schätzungsweise 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen verhindert werden. Der ACV Automobil-Club Verkehr hat eine detaillierte Übersicht aller obligatorischen Systeme auf seiner Website veröffentlicht.
Der Geschäftsführer des ACV, Holger Küster, betont die Bedeutung dieser Maßnahme: „Assistenzsysteme können dazu beitragen, kritische Verkehrssituationen effektiver und schneller zu bewältigen. Sie haben das Potenzial, den Straßenverkehr sicherer zu gestalten.“ Allerdings äußert der Club Zweifel an der technischen Reife aller obligatorischen Systeme. Es sei entscheidend, dass die Technologien unterstützen und nicht ablenken, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen.
Ein kritischer Punkt ist die mögliche Erhöhung der Fahrzeugpreise aufgrund der neuen Assistenzsysteme. Der ACV fordert, dass Sicherheit nicht zu einem Luxusgut wird und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch höhere Kosten abgeschreckt werden. Vielmehr sollte die Einführung dieser Systeme die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Die EU-Verordnung zur obligatorischen Einführung von Assistenzsystemen in Neufahrzeugen wurde von Vertretern des ACV positiv aufgenommen, jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der Systeme entscheidend für ihren Erfolg sind.
– NAG