Finanzen

Versicherungsvertrag: Rücktrittsrecht und Deckung bei Kaskoschaden

Neues Verständnis für Kfz-Versicherungsverträge nach Vertragsrücktritt

In der Welt der Kfz-Versicherungen gibt es viele komplizierte Regeln und Bestimmungen, die Fahrzeugbesitzern oft Schwierigkeiten bereiten können. Vor kurzem gab es einen Fall, der das Thema der Vertragsrücktritte und deren Auswirkungen genauer beleuchtet hat.

Eine Versicherungsnehmerin entschied sich dazu, ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, da ihr die Gesamtprämie zu hoch erschien. Sie beauftragte einen Versicherungsmakler damit, eine günstigere Lösung zu finden. Obwohl der Vertrag formell als „Kündigung“ bezeichnet wurde, handelte es sich tatsächlich um einen Rücktritt, der gemäß § 5 Absatz 1 VersVG innerhalb von 14 Tagen möglich war.

Ein Schaden an der Windschutzscheibe des versicherten Fahrzeugs trat nach dem Vertragsrücktritt auf. Die Frage war nun, ob der ursprüngliche Versicherer den Schaden decken musste oder nicht. Die Versicherungsnehmerin argumentierte, dass der Schadenseintritt erst nach dem Rücktritt erfolgt sei, daher müsse der Versicherer die Deckung übernehmen.

Die Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (RSS) kam zu dem Schluss, dass der Schadenseintritt nach der Beendigung des Kaskoversicherungsvertrags stattfand. Die Rücktrittserklärung der Versicherungsnehmerin war rechtzeitig erfolgt, auch wenn der Versicherer von einer Kündigung sprach.

Es zeigt sich also, dass ein Vertragsrücktritt weitreichende Konsequenzen haben kann, insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen und Fristen im Klaren zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

NAG

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