Pflege von Angehörigen in Bremen: Recht auf Freistellung und Unterstützung
Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, die plötzlich auf Menschen zukommen kann, sei es nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder einer Krankheit. Neben der emotionalen Belastung stellt sich oft die Frage: Muss ich meinen Job aufgeben, um mich um ein Familienmitglied kümmern zu können?
Recht auf Freistellung und finanzielle Unterstützung
Laut Josephine Klose, Rechtsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich einmal im Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage bei akuten Pflegesituationen freistellen zu lassen. Doch was ist mit dem Gehalt in dieser Zeit? Arbeitnehmer können Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben, so Klose. Dieses kann bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen beantragt werden und beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Langfristige Freistellungsmöglichkeiten
Wenn die Pflege eines Angehörigen längerfristig erforderlich ist, können Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freigestellt werden, wobei eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt erforderlich ist. Das Pflegezeitgesetz ermöglicht auch eine vollständige Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, so die Rechtsberaterin. Diese beiden Formen der Freistellung können nahtlos ineinander übergehen und insgesamt bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden, wobei ein spezieller Kündigungsschutz vorgesehen ist.
Es ist wichtig für Arbeitnehmer in Bremen, sich über ihre Rechte zur Pflege von Angehörigen zu informieren und die ihnen zustehende Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Balance zwischen Beruf und Pflegeverantwortung zu wahren.
– NAG