Falscher Strafzettel trotz Parkschein: Wie sich Autofahrer gegen ungerechtfertigte Bußgelder wehren können
Die Parksituation in Horumersiel, Niedersachsen, sorgt für Ärger bei einer Autofahrerin. Obwohl sie die Parkgebühren ordnungsgemäß entrichtet hatte, erhielt sie einen Strafzettel für angebliches Falschparken. Die fehlende Quittung aufgrund eines defekten Druckers machte die Situation noch ärgerlicher. In einer Facebook-Gruppe suchte sie nach Rat und erhielt zahlreiche Erfahrungsberichte von anderen Nutzern.
Ein Tipp war die Nutzung von Park-Apps, die nicht nur die Bezahlung erleichtern, sondern auch eine Bestätigung per E-Mail senden und den Parkvorgang dokumentieren. Viele Kommentare machten deutlich, dass ungerechtfertigte Bußgelder keine Seltenheit sind. Manche vermuten sogar, dass defekte Automaten absichtlich nicht repariert werden, um die Einnahmen aus Strafzetteln zu steigern.
Ein Bericht von hooksiel-life.de bestätigt, dass es bereits mehrere ähnliche Fälle von unberechtigten Strafzetteln gab, auch wenn die Gebühren per App beglichen wurden. Der ADAC rät Autofahrern, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen Bußgelder einzulegen. Dies kann schriftlich oder per E-Mail bei der zuständigen Behörde erfolgen. Bei einer Ablehnung des Einspruchs können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen.
Es ist wichtig, dass Autofahrer ihre Rechte kennen und sich gegen ungerechtfertigte Bußgelder zur Wehr setzen. Eine sorgfältige Dokumentation der Parkvorgänge kann dabei helfen, im Falle eines Streits mit den Behörden den eigenen Standpunkt klar zu vertreten.
– NAG