Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Bergstraße
Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) führt zu neuen Restriktionen im Kreis Bergstraße. Nachdem das Virus bei weiteren Wildschweinkadavern in Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf nachgewiesen wurde, hat das Regierungspräsidium Darmstadt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Landkreisen und Städten Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung einzudämmen.
Die neuen Restriktionszonen erstrecken sich nun auch auf nordwestliche Gebiete des Landkreises Bergstraße, darunter Groß-Rohrheim I und II, Biblis I, II und III, Steinerwald, Nordheim, Jägersburger-Wald, Maulbeer-Aue, Schwanheimer, sowie Zwingenberg. Allgemeinverfügungen werden bald erlassen, um bestimmte Einschränkungen im Bereich der Restriktionszone durchzusetzen, wie eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde und das Verbot, Wege in den betroffenen Waldgebieten zu verlassen.
Darüber hinaus müssen alle aufgefundenen Wildschweinkadaver umgehend der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße gemeldet werden. Es wird dringend empfohlen, auf tote Wildschweine nicht zu reagieren, wenn man ihnen begegnet. Die Einschränkungen betreffen auch die Jagd, Schweinehaltung und Landwirtschaft, wobei die betroffenen Parteien kontinuierlich über die Situation informiert werden. Eine zentrale Kadaversammelstelle wurde eingerichtet und ein täglicher Informationsaustausch mit den Kommunen findet statt.
Es ist wichtig, die genaue Abgrenzung der Restriktionszone zu kennen, die auf der interaktiven Karte eingesehen werden kann. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und die aktuelle Restriktionszone sind ebenfalls online verfügbar.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Bergstraße sind entscheidend, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.
– NAG