75 Behinderungen durch Drohnen im deutschen Luftraum
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es 75 gemeldete Behinderungen durch Drohnen im deutschen Luftraum. Dies ist in etwa vergleichbar mit den 72 Vorfällen im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt bekannt gab. Im gesamten Vorjahr wurden insgesamt 151 Behinderungen durch Drohnen verzeichnet.
Ein Großteil der Behinderungen – 77 Prozent – ereignete sich im Umfeld von Flughäfen. Besonders betroffen war der größte deutsche Flughafen in Frankfurt, wo zehn Vorfälle gemeldet wurden. Auch die Flughäfen Berlin, Köln/Bonn, Hamburg und Düsseldorf verzeichneten eine hohe Anzahl von Drohnensichtungen, die den Flugbetrieb beeinträchtigten.
Wenn Drohnen in der Nähe von Flughäfen gesichtet werden, kann dies dazu führen, dass der An- und Abflugbetrieb vorübergehend eingestellt werden muss. Die DFS betont, dass allein die Sichtung einer Drohne bereits zu Störungen im regulären Flugverkehr führen kann, da Lotsen und Piloten abgelenkt werden. Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen sind gesetzlich verboten, und ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern muss eingehalten werden. Verstöße gegen diese Regelungen gelten als strafrechtlich relevanter Eingriff in den Luftverkehr und können mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Es ist daher von größter Bedeutung, dass Drohnenpiloten die geltenden Vorschriften respektieren und verantwortungsvoll mit ihren Geräten umgehen. Nur durch eine konsequente Einhaltung der Regeln kann die Sicherheit des Flugverkehrs gewährleistet und potenzielle Gefahrensituationen vermieden werden.
– NAG