Gerichtsurteil: Spanner in Offenburg verurteilt
Ein 42-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Offenburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe von 5.000 Euro und einer Sexualtherapie verurteilt. Der Grund: Über 100 heimliche Aufnahmen von jungen Frauen in Umkleidekabinen, im Schwimmbad und an anderen Orten.
Die Aufnahmen wurden unter anderem mit einer Knopfkamera gemacht, die der Mann in einer Tasche versteckte und unter die Umkleidekabinen schob. Zusätzlich wurden weitere Fotos auf einer Digitalkamera entdeckt, auf denen er seine Nachbarin beim Müllraustragen oder Geschirrabspülen fotografierte und dabei unerlaubt in den Ausschnitt zoomte.
Der 42-Jährige wurde von einer 18-Jährigen beim Spannen erwischt, als sie ihn in einem Modegeschäft in Offenburg bemerkte. Die Polizei fand zudem drei Kinder- und sieben Jugendpornos auf seinem Computer.
Das Gericht entschied auf Bewährung, da der Mann geständig war, nicht vorbestraft ist und mit den Behörden kooperierte. Dennoch bleibt die Tat nicht ungesühnt, und der Verurteilte muss nun eine Therapie absolvieren.
Der Prozess wurde ausführlich im Offenburger Tageblatt dokumentiert und zeigt die Konsequenzen für Spanner, die das Recht auf Privatsphäre anderer verletzen. Es ist wichtig, solche Fälle zu thematisieren und deutlich zu machen, dass Verletzungen dieser Art nicht toleriert werden.
– NAG