Neue Regelung: Keine Hundesteuer für Hunde aus dem Heinsberger Tierheim
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat die Parteilose Fraktion im Stadtrat von Heinsberg beantragt, dass Hunde, die aus dem örtlichen Tierheim adoptiert werden, von der Hundesteuer befreit werden sollten. Dieser Schritt wurde von Fraktionssprecher Willi Mispelbaum vorgeschlagen, um das Tierheim zu entlasten und die Vermittlungschancen für die Hunde zu verbessern.
Der Vorschlag basiert auf dem Modell der Stadt Aachen, wo adoptierte Hunde für die ersten 24 Monate nachweislich steuerfrei sind. Hunde, die älter als acht Jahre sind, könnten sogar lebenslang von der Hundesteuer befreit werden. Diese Maßnahme würde vor allem älteren Hunden zugutekommen, die normalerweise schwerer vermittelbar sind.
Neben dieser Regelung fordert die Fraktion auch eine lebenslange Befreiung von der Hundesteuer für als „gefährlich“ eingestufte Hunde, die aus dem Tierheim kommen. Da diese Hunde aufgrund behördlicher Bestimmungen oft schwer zu vermitteln sind, soll die steuerliche Entlastung ihre Chancen auf ein neues Zuhause erhöhen.
Derzeit beträgt die jährliche Hundesteuer in Heinsberg 60 Euro für einen Hund, 84 Euro für zwei Hunde und 120 Euro für drei oder mehr Hunde. Für als gefährlich eingestufte Hunde müssen Halter 552 Euro pro Jahr zahlen, bei zwei oder mehr dieser Hunde steigt die Steuer auf 798 Euro pro Tier.
Zusätzlich zur Befreiung von der Hundesteuer schlägt Mispelbaum vor, dass die Stadt die erlassenen Steuern nachfordern sollte, falls die adoptierten Hunde wieder im Tierheim abgegeben werden.
– NAG