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Gericht vertagt Urteilsverkündung im Schadenersatzprozess wegen Juwelendiebstahl

Der Fall des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe: Ein Lehrstück über Sicherheit und Verantwortung

Der Schadenersatzprozess gegen die Sicherheitsfirma DWSI rund um den spektakulären Juwelendiebstahl im Historischen Grünen Gewölbe in Dresden geht in die Verlängerung. Das Landgericht Dresden hat die Urteilsverkündung verschoben und einen zusätzlichen Verhandlungstag für den 22. Oktober angesetzt. Der Freistaat Sachsen verlangt 15 Millionen Euro Schadenersatz für den gestohlenen Schmuck sowie weitere 315.000 Euro für die Einbruchschäden. Zentraler Vorwurf ist, dass die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den Diebstahl durch fahrlässiges Handeln begünstigt haben, indem sie Teile der Überwachung nach Fehlalarmen deaktivierten.

Die Bedeutung der Technik im Sicherheitsprozess

Im Rahmen des Prozesses behauptete die Sicherheitsfirma, dass selbst bei vollständig aktivierter Technik der Einbruch nicht verhindert worden wäre, da die Diebe einen blinden Fleck ausnutzten. Der Richter forderte nun eine ausreichende Belegung dieser Behauptung durch Zeugen oder Sachverständige, da die Situation vor Ort nach Umbauarbeiten nicht mehr nachvollzogen werden kann. Dies wirft ein Licht auf die Rolle moderner Überwachungstechnologien und ihre Grenzen im Kampf gegen Kriminalität.

Rechtsprechung und Haftungsfragen

Der Diebstahl im November 2019 hatte einen Schaden von 89 Millionen Euro zur Folge. Obwohl die Täter bereits zu Haftstrafen verurteilt wurden, konnte der Freistaat Sachsen bisher keine Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen. Nun liegt der Fokus auf der Klage gegen die Sicherheitsfirma und deren potenzielle Haftung. Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich im Herbst fallen und richtungweisend für zukünftige ähnliche Fälle sein.

Konsequenzen für die Sicherheitsbranche

Interessant ist auch die Tatsache, dass die DWSI trotz des laufenden Rechtsstreits weiterhin für die Sicherheit der Museen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zuständig ist. Eine neue Vergabe des Auftrags für 2023 schloss das Unternehmen nicht aus und gewann erneut als bester Bieter. Die Personalrotation im Anschluss an den Einbruch weist auf die Bedeutung von Kontinuität und Verantwortung in der Sicherheitsbranche hin.

NAG

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