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Verbot von Gehwegparken in Berlin: Fußgängerrechte gestärkt – Was bedeutet das für die Parksituation?

Muss Berlin umdenken? | rbb24

Einige Berliner Bezirke stehen vor einer neuen Herausforderung, da das bisher gängige Parken auf Gehwegen in bestimmten Straßen verboten wird. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rechte von Anwohnenden stärkt. Aber welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Parksituation in der Hauptstadt?

Was ist „Gehwegparken“?

Das Parken auf Gehwegen in Berlin ist auf einigen Straßen nicht mehr erlaubt. Laut der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird dies aufgrund des eingeschränkten Platzes für Fußgänger:innen durch geparkte Fahrzeuge durchgesetzt. Die Anfrage einer Abgeordneten der Grünen war eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rechte von Anwohnenden in Fällen von illegalisiertem Gehwegparken schützt.

Wo gibt es Verbote?

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Friedrichshain-Kreuzberg sind aktuell von Gehwegparkverboten betroffen. Zusätzlich prüfen zwei andere Bezirke, ob sie an bestimmten Stellen das Gehwegparken ebenfalls untersagen wollen. Dies soll den Platz für Fußgänger:innen auf den Gehwegen sicherstellen.

Warum ist das wichtig?

Das Verbot des Gehwegparkens ist darauf zurückzuführen, dass Gehwege ausschließlich Fußgänger:innen vorbehalten sind. Städte können jedoch durch spezielle Verkehrszeichen das Parken auf Gehwegen legalisieren, solange ausreichend Gehwegbreite für Fußgänger:innen erhalten bleibt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rechte von Anwohnenden, insbesondere gegen illegales Gehwegparken.

Die Folgen für die Gemeinschaft

Die Entscheidung, das Gehwegparken zu untersagen, wirft Fragen auf, wie dies die Parksituation in Berlin beeinflussen wird. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft Klarheit darüber, dass Städte sich an gesetzliche Vorschriften halten müssen. Dies bietet die Möglichkeit, den öffentlichen Raum gerechter zu gestalten und die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 9. Juli 2024, 16:20

NAG

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