Polizistin zu Geldstrafe verurteilt wegen Beleidigung eines Mitschülers
Eine Polizistin in Berlin wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt, nachdem sie einen schwarzen Mitschüler während ihrer Ausbildung beleidigt hatte. Das Amtsgericht Tiergarten stellte die 35-jährige Frau wegen Beleidigung in zwei Fällen und Volksverhetzung schuldig.
Die Vorfälle ereigneten sich im vergangenen Sommer während ihres Trainings an der Polizeiakademie. Die Angeklagte hatte den schwarzen Mitschüler in einem Fall mit einem Hund verglichen und ihn später als asozial bezeichnet. Das Gericht wertete auch eine Geste, die sie in Richtung des Geschädigten machte, als Affengeste und somit als Akt der Volksverhetzung.
Rassismusvorwürfe und Missverständnisse
Die Angeklagte beteuerte, dass es sich um Missverständnisse gehandelt habe. Sie gab an, eine harmlose „Hühnergeste“ gemacht zu haben, die jedoch als Affengeste fehlinterpretiert wurde. Trotz ihrer Behauptungen wurde sie aufgrund der Beweise für schuldig befunden. Der Mitschüler fühlte sich durch das Verhalten der Polizistin rassistisch beleidigt.
Die Polizeigewerkschaft begrüßte das Urteil und betonte, dass rassistisches und sexistisches Verhalten in der Polizei keinen Platz habe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte die Polizistin mit beruflichen Konsequenzen rechnen, einschließlich einer möglichen Entlassung aus dem Dienst.
Es bleibt abzuwarten, ob die Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegen wird. In der heutigen Zeit, in der rassistische Vorfälle immer mehr thematisiert werden, sendet dieser Fall eine klare Botschaft über die null Toleranz gegenüber Diskriminierung im öffentlichen Dienst.
Quelle: AFP/dpa/fgk – NAG