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Phishing-Betrug: Banken in der Verantwortung – Wie Phishing-Opfer ihr gestohlenes Geld zurückfordern können

Betrug beim Online-Banking: So schützen Sie sich vor Phishing und wie Banken reagieren müssen

Berlin, 10.07.2024 – Immer mehr Menschen werden Opfer von Betrug beim Online-Banking. Kriminelle nutzen dabei perfide Methoden, um sich Zugang zu den Bankkonten ihrer Opfer zu verschaffen und das Geld zu stehlen. Der Geldratgeber Finanztip zeigt Betroffenen, wie sie sich wehren können und welche Maßnahmen die Bank ergreifen muss. Denn obwohl die Bank gesetzlich dazu verpflichtet ist, den gestohlenen Betrag zurückzuerstatten, kommt es oft zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung dieses Anspruchs. Finanztip empfiehlt daher Betroffenen neun spezialisierte Anwaltskanzleien, die sie rechtlich unterstützen können.

Wenn Betrüger erfolgreich Geld vom Konto abgebucht haben, ist schnelles Handeln gefragt. Betroffene sollten umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem muss die Bank informiert werden, damit das Konto gesperrt und der fehlende Geldbetrag wieder gutgeschrieben wird. „Es ist wichtig, die Schadensmeldung schriftlich bei der Bank einzureichen, entweder per Brief oder per E-Mail“, empfiehlt Finanztip-Rechtsexpertin Dr. Britta Beate Schön. „Dies dient als Nachweis und kann im weiteren Verfahren entscheidend sein. Betroffene sollten gegenüber der Polizei oder der Bank keine Vermutungen darüber anstellen, wie es zu dem Betrug gekommen ist, da Äußerungen gegen sie verwendet werden könnten.“

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Wenn unbefugte Dritte auf das Konto zugreifen, muss die Bank den Betrag sofort erstatten (§ 675u BGB). Allerdings haben Recherchen von Finanztip ergeben, dass einige Banken sich weigern, ohne Gerichtsverfahren auch nur einen Cent zu erstatten. „Die Banken versuchen oft zu beweisen, dass der Kunde die Buchung autorisiert hat oder werfen ihm grobe Fahrlässigkeit vor, also mangelnde Sorgfalt“, erklärt Schön. „Gelingt der Bank der Nachweis, ist sie nicht zur Erstattung verpflichtet und der Kontoinhaber bleibt auf seinem Schaden sitzen.“

Wenn Betroffene alleine nicht weiterkommen, können sie sich zunächst an die kostenlose Schlichtungsstelle für das betreffende Kreditinstitut wenden. Wenn auch das keine Lösung bringt, bleibt nur noch der Gang vor Gericht. „Bei größeren Schadenssummen empfehlen wir, sich rechtlichen Beistand zu holen“, erklärt Finanztip-Expertin Schön. „Die rechtliche Lage ist komplex und es ist wichtig, die Erfolgsaussichten und Kosten im Vorfeld abzuklären. Je höher der Schaden ist, desto teurer wird der Prozess.“ Finanztip empfiehlt neun Anwaltskanzleien, die auf Phishing-Fälle im Bankbereich spezialisiert sind und bereits erfolgreiche Urteile für betroffene Verbraucher erstritten haben.

Insgesamt ist es von großer Bedeutung, Opfer von Phishing-Betrug aufzuklären und ihnen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu bieten. Finanztip setzt sich dafür ein, Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über Finanzthemen zu informieren und ihnen Hilfestellungen zu geben. Der Ratgeber bietet kostenlosen Zugang zu über 1.000 fundierten Artikeln und verzeichnet jährlich Millionen von Zugriffen. Damit trägt Finanztip zur finanziellen Bildung der Verbraucher bei.

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Finanztip Verbraucherinformation GmbH – ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
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10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 – 80

Geschäftsführer: Dr. Fabian Dany, Stephan Link, Saidi Sulilatu, Hermann-Josef Tenhagen
Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB 162233 B

Keywords: Betrug, Online-Banking, Phishing, Finanzratgeber, Banken, Recht, Anwaltskanzleien, Schadensmeldung, Geldbetrag, Strafanzeige, Schlichtungsstelle, Erfolgsaussichten, Kosten, Verbraucher, Finanzthemen, Finanzielle Bildung

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