Cannabis-Social-Clubs in Sachsen: Gemeinschaftlicher Anbau startet langsam
Der Prozess für die Genehmigung von Cannabis-Social-Clubs in Sachsen gestaltet sich komplex und einige Vereine haben Schwierigkeiten, die erforderlichen Auflagen zu erfüllen, um mit dem Anbau zu beginnen.
Die Landesdirektion Sachsen hat bisher vier Anträge für eine Genehmigung erhalten, die ihren Sitz in Görlitz, Marienberg, Leipzig und Meißen haben. Diese Antragsteller müssen innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung erhalten, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Um sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden, werden Vororttermine bei den Vereinen stattfinden.
Es wird erwartet, dass im ersten Jahr der Legalisierung bis zu 50 Vereine in Sachsen Anträge stellen werden, aber viele kämpfen noch damit, geeignete und bezahlbare Immobilien zu finden, insbesondere in größeren Städten.
Antragsbearbeitungsgebühren und Mengenregelungen
Die Antragsteller müssen neben den Sicherheitsvorkehrungen für die Anbauflächen auch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Die Gebühr für die Antragsbearbeitung variiert je nach Aufwand und kann bis zu 2.750 Euro betragen.
Gemäß dem neuen Cannabis-Gesetz dürfen die Vereine höchstens 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben. Die Höchstmenge pro Mitglied beträgt 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
Der langsame Start des gemeinschaftlichen Cannabis-Anbaus in Sachsen zeigt die Herausforderungen, denen die Cannabis-Social-Clubs gegenüberstehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und wie viele Vereine letztendlich die erforderlichen Genehmigungen erhalten werden.
– NAG