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Rechtswidrige Zinsen: BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen – Was bedeutet das für Brandenburger Sparer?

Ein neues Kapitel für Sparkassen-Kunden in Brandenburg

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zum Thema Prämiensparverträge hat weitreichende Auswirkungen für Kunden in Brandenburg und darüber hinaus. Verbraucherschützer haben seit langem die fragwürdige Verzinsung dieser Verträge kritisiert, und nun hat der BGH ein wegweisendes Urteil gefällt.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sparkassen-Kunden?

Das Urteil befasste sich mit der Berechnung der Zinsen für Prämiensparverträge, die von Sparkassen und Volksbanken mit Hunderttausenden von Kunden abgeschlossen wurden. Eine zentrale Frage war, wie die Zinsen für diese Produkte zu berechnen sind. Der BGH bestätigte erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen, basierend auf den Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat das Urteil als „richtungsweisend“ bezeichnet und sieht es als wichtigen Schritt in Richtung gerechter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen. Im Durchschnitt haben Sparer durch unzulässige Klauseln in den Verträgen etwa 4000 Euro an Zinsen verloren.

Was können betroffene Kunden tun?

Für betroffene Kunden in Brandenburg gilt es nun, ihre ausstehenden Zinsen einzufordern. Die Verbraucherzentrale stellt Musterbriefe zur Verfügung, um Kunden bei diesem Prozess zu unterstützen. Es ist wichtig, zu prüfen, ob der eigene Vertrag eine transparente Zinsanpassungsklausel enthält und gegebenenfalls bei der Bank nachzuhaken. Falls eine Bank die Einrede der Verjährung erhebt, können Kunden dennoch versuchen, Nachzahlungen einzufordern.

Das Urteil des BGH könnte weit über Brandenburg hinaus Auswirkungen haben, da es auch für ähnliche Sparverträge anderer Banken relevant ist. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt drei Jahre nach dem Kündigungsjahr des Vertrags.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage für die betroffenen Kunden in den kommenden Jahren entwickeln wird. Die Verbraucherzentrale steht weiterhin als wichtige Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

“ – NAG

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