AurichOldenburg

Gericht stoppt Abschuss: Wolf in Aurich vorerst verschont

Gericht stoppt geplante Wolfstötung an der Nordseeküste

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Wolf in Aurich vorerst nicht geschossen werden darf. Ein Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Raubtieres wurde stattgegeben. Die Kammer des Gerichts begründete dies damit, dass die Voraussetzungen für die Abschussgenehmigung nicht ausreichend erfüllt seien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Freundeskreis freilebender Wölfe Widerspruch gegen den geplanten Abschuss eingelegt hatte.

Die Genehmigung für die Tötung des Wolfes wurde von der Landkreisverwaltung aufgrund eines als „wiederkehrendes problematisches Rissverhalten“ bezeichneten Vorfalls am 4. Juli ausgestellt. Das Gericht kritisierte jedoch, dass die Kreisverwaltung nicht nachweisen konnte, dass angemessene Schutzmaßnahmen für die Schafe getroffen wurden, bevor eine Abschussgenehmigung erteilt werden kann.

Das Schnellabschussverfahren, das einen Abschuss innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um den Ort des letzten Rissereignisses ermöglicht, wurde von Bund und Ländern vereinbart. Dieses Verfahren erlaubt den Abschuss ohne vorherige DNA-Untersuchung. Bereits in der Vergangenheit wurde ein ähnliches Verfahren in der Region Hannover vom Oberverwaltungsgericht gestoppt.

Das Gericht betonte die Wichtigkeit, angemessene Schutzmaßnahmen zu implementieren, bevor Maßnahmen zur Entnahme eines Wolfes ergriffen werden. Die Sicherheit der Deiche müsse gewährleistet werden, jedoch seien Maßnahmen wie die Verbesserung von Zäunen oder die Errichtung mobiler Zäune zum Schutz vor Wolfsangriffen unerlässlich.

NAG

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